Du hast es sicher schon gehört. Seit 24.11.2021 gilt in der Fitnessstudios in Bayern die 2G+ Regel. Unsere EMS-Studios laufen unter der Rubrik körpernahe Dienstleistung, was erstmal an der 2G+ Regel nichts ändert. Doch wir treten auch als Gesundheitsdienstleister auf und arbeiten mit medizinischen Geräten. Daraus ergibt sich die Möglichkeit medizinisch verordnetes Training anzubieten. Dazu benötigst Du ein ärztliches Attest, in dem steht:
dass bei Dir ein orthopädischer Befund vorliegt und Du, um diesen Befund nicht zu verschlechtern oder um Spätfolgen zu verhindern, regelmäßig EMS-Training durchführen solltest.
Mit der Vorlage des Attestes benötigst Du keinen aktuellen Schnelltest mehr, wenn Du geimpft bist. Als ungeimpfte Person benötigst Du einen aktuellen Schnelltest.
Solltest Du bereits beim letzten Lockdown ein solches Attest abgegeben haben, behält dieser seine Gültigkeit und Du kanns wie gewohnt zum Training kommen.
Solltest Du noch kein Attest abgegeben haben und keinen Arzt finden, der ein solches Attest ausstellt, können wir Dir über unsere “Ärztliche Trainingsberatung” ÄTB behilflich sein. Bitte fordere dazu unseren Fragebogen an. Wenn Du diesen ausgefüllt an uns zurücksendest, können wir Dir für 5€ einen Bescheid für EMS-Training zukommen lassen.
Blei aktiv und Gesund
Dein Team von Körperformen