Das FAQ des bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantwortet die folgenden Fragen:
Dürfen Yoga- und EMS-Studios offenbleiben?
Yoga-Studios und EMS-Studios werden zwar nicht unter den Begriff der Fitnessstudios gefasst, jedoch handelt es sich hierbei um Sportstätten im Sinne des § 10 Abs. 3 der 11. BayIfSMV. Dies gilt auch für die Yoga- und EMS Studios, die nur Einzeltraining anbieten.
Leider wird der gesundheitliche Aspekt überhaupt nicht berücksichtigt. Nur weil EMS-Training nicht in der Heilmittelverordnung erfasst ist, dürfen wir auch nicht mit ärztlichem Attest trainieren.
Wir hoffen zwar immer noch auf den 22.03.21 aber die Zahlen in Nürnberg sind wieder über 100 …..
Haltet durch, bleibt gesund und aktiv.
Euer Körperformen Team